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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Berni & Freunde GmbH & Co. KG

Stand: Januar 2024

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§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender

Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Berni & Freunde GmbH & Co.KG (nachfolgend Fa. Berni & Freunde genannt) und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von der Firma Berni & Freunde in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

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§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der Firma Berni & Freunde sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch den Vermieter bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form. Die entsprechende Auftragserteilung durch den Mieter ist bindend.

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§3 Mietdauer

Die Mietdauer beginnt, sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde, mit dem Tag des Aufbaus (der Abholung), und endet mit dem Tag

des Abbaus (der Rückgabe). Abholung und Rückgabe können nur während der Geschäftszeiten Mo - Fr von 09 - 16 Uhr erfolgen. Die Mietdauer bezieht sich in der Regel auf 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet. Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Rückgabetag (wenn nicht anders vereinbart) bis 10 Uhr.

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§4 Zahlungen/ Preise

Im Normalfall erfolgt die Bezahlung des gesamten Mietumfanges/ Auftrages direkt im Anschluss der Fertigstellung (Abholung, Aufbau,

Installation), und der Abnahme durch den Auftraggeber, oder anderer befugter Personen. Eine Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt kann

nur mit ausdrücklicher Sondervereinbarung im Angebot oder der Auftragsbestätigung erfolgen. Sollte all dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen in bar per Vorauskasse. Die Fa. Berni & Freunde behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern. Ein ungerechtfertigter und nicht vereinbarter Abzug, sowie fällige aber nicht beglichene Verzugszinsen, werden nachberechnet und eingefordert.

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§5 Rechnungszusendung per E-Mail

Mit Annahme eines Auftrages erklärt sich der Kunde mit der elektronischen Rechnungszustellung einverstanden. Der Kunde erhält die

Rechnungen auf elektronischen Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung

der Rechnung. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch die Fa. Berni & Freunde ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an Fa. Berni & Freunde (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, Fa. Berni & Freunde unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse an Fa. Berni & Freunde nicht bekannt gegeben hat. Fa. Berni & Freunde haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.

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§6 Gewährleistung und Haftung

Die Fa. Berni & Freunde verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die

Übergabe erfolgt in den Geschäftsräumen der Firma Berni & Freunde oder bei Anlieferung am Veranstaltungsort. Anfallende Transportkosten

werden gesondert berechnet. Die Fa. Berni & Freunde ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht

verpichtet.

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§7 Gew.hrleistungsansprüche des Mieters

Die Gew.hrleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei

Übernahme gem. § 7 überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist die Fa. Berni & Freunde nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist die Fa. Berni & Freunde zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gew.hrleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

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§8 Schadensersatz

Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der

Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art

von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen

oder vorsätzlichen Handeln von Fa. Berni & Freunde beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich

zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von Fa. Berni & Freunde ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der

Angestellten der Fa. Berni & Freunde. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Videoprojektoren, Farbwechsler,

Tonanlagen, Fahrzeugen usw.) ohne Fachpersonal der Fa. Berni & Freunde wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein

Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.

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§9 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die

Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt die Fa. Berni & Freunde zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Der Mieter hat für eine störungs- und einwandfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge eines

Stromausfalles oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der

Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, der Fa. Berni & Freunde den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter

sichert der Fa. Berni & Freunde zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für

Beschädigungen, Verluste, Brand, Diebstahl und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren

gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist Fa. Berni & Freunde hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle, pro Tag vereinbarte Vergütung, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, der Fa. Berni & Freunde durch die verspätete Rückgabe entstandene Kosten in vollem Umfang zu erstatten.

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§10 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist der Fa. Berni & Freunde auf Verlangen nachzuweisen.

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§11 Stornierung durch den Mieter

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer

Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt

50% des vereinbarten Mietpreises, bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn.

65% des vereinbarten Mietpreises berechnen wir, wenn bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und

80% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird.

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Danach ist der volle Mietpreis zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Fa. Berni & Freunde maßgeblich.

 

§12 Eigentumsvorbehalt

Alle Mietgegenstände sind Eigentum der Fa. Berni & Freunde.

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§13 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter

unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die

Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

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§14 Verbrauchsmaterial, Handelsware

Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Fa. Berni & Freunde, auch wenn diese mit anderen Geräten, Teilen und Sachen des Mieters, Käufers vermischt bzw. verbaut werden. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des Mieters/Käufers.

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§15 Schlussabstimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Fa. Berni & Freunde und dem Mieter gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Paderborn. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.

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Berni & Freunde GmbH & Co.KG

Im Samtfelde 13

33098 Paderborn

Telefon:(+49) 0 5251 8759629

E-Mail: info@berniundfreunde.de

Internet: www. berniundfreunde.de

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